Entlastungsbetrag

 

Sie haben einen Pflegegrad?  Unsere Hauswirtschaftlichen Angebote (Angebot zur Unterstützung im Alltag) werden von Ihrer Pflegekasse im Rahmen des Ihnen zustehenden Entlastungsbetrages übernommen.

Wir sind anerkannter Dienstleister nach § 45 SGB XI

 

Gerne unterstützen wir Sie mit Hauswirtschaftlichen

Dienstleistungen, z.B.:

  • Haushaltsführung
  • Reinigung von Wohnung / Haus
  • Fensterputzen
  • Waschen und Bügeln
  • Einkaufen
  • Kochen 

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange zuhause bleiben, soziale Kontakte aufrechterhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen können. Darüber hinaus sollen diese Angebote pflegende Angehörige entlasten. Angebote zur Unterstützung im Alltag haben einen niedrigschwelligen Zugang. 

 

Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag

in Höhe von 125 € monatlich.

 

Ab Pflegegrad 2 können auch bis zu 40% einer nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistung zusätzlich für Unterstützungs-leistungen im Alltag verwendet werden.

 

Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen!

 

Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a und b SGB XI werden entsprechend der jeweils genehmigten Sätze abgerechnet.